AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Kundeninformationen

 

Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.

 

§1 Geltungsbereich

Für alle Lieferungen der Orthopädie Schuhtechnik GmbH Annaberg an Verbraucher § 13 BGB gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

 

§2 Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Orthopädie Schuhtechnik GmbH Annaberg, Buchholzer Str. 59, 09456 Annaberg-Buchholz. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen von Mo- Fr von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mo- Do von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 03733-22806 sowie per E-Mail unter info@ost-annaberg.de.

 

§3 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

 

§4 Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängeln haben Sie das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz.

 

§5 Vertragssprache

Sämtliche Vertragsinhalte sind in deutscher Sprache abgefasst.

 

§ 6 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.